Der 3D-Druck: Eine neue Generation des Prototypenbaus
In der Industrie wird die 3D-Druck-Technologie bereits seit Jahrzehnten angewendet. Zunehmend wird der 3D-Druck auch von Privatpersonen genutzt und von Druckshops angeboten, um Modelle und Produkte herzustellen.
Das Interesse an der Nutzung von 3D-Druckern ist in den vergangenen Jahren insbesondere deshalb gestiegen, weil die Geräte in der Handhabung einfacher und vom Anschaffungswert her günstiger geworden sind. Die Bandbreite ist groß: Von der Entwicklung individueller Figuren und künstlerischer Gegenstände bis hin zur Reproduktion existierender Produkte und Herstellung von Ersatzteilen.
Grundlage für den 3D-Druck sind sog. computer-aided-design (CAD)-Dateien. Eine CAD-Datei wird mittels 3D-Scan oder einem speziellen Programm digital konstruiert. Sie enthält alle relevanten Informationen und ist sozusagen der Bauplan für das zu konstruierende Produkt.
Rechtsverletzung durch die Reproduktion eines 3D-Modells
Beim Einsatz von 3D-Druckern ist rechtlich in mehrfacher Hinsicht Vorsicht geboten. Mit der Nutzung muss man sich bewusst machen, dass bestimmte Formen, Funktionen oder ganze Erzeugnisse rechtlich geschützt sein können und man mit der Reproduktion bzw. Herstellung davon evtl. eine Rechtsverletzung begeht.
Schutzrechte, wie z. B. Patente, Gebrauchsmuster, Designs und Marken, schützen den Schutzrechtsinhaber vor der gewerblichen Nutzung seines geistigen Eigentums durch andere.
Wird das 3D-Produkt eindeutig privat hergestellt, können Patent-, Marken- und Designrechte nicht geltend gemacht werden. Für ein eindeutig privat nachgebautes Produkt, das ausschließlich für den privaten Gebrauch im Einsatz ist, müssen nur die Grenzen des Urheberrechts beachtet werden. Der Urheberrechtschutz entsteht - automatisch - an allen Werken der bildenden Künste.
Vorsicht bei der gewerblichen Nutzung
Soll das 3D-Produkt jedoch gewerblich hergestellt oder genutzt werden, muss vorab eingehend geprüft werden, ob ein bestehendes Schutzrecht verletzt wird.
Patente oder Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen. Das Designrecht schützt die Erscheinungsform des 3D erstellten Erzeugnisses (siehe auch unser Artikel "Designanmeldungen", 4/2018). Es kann auch zu Konflikten mit dem Markenrecht kommen; wenn z. B. ein rechtlich geschütztes Wort- oder Bildzeichen oder eine markenrechtlich geschützte Form nachgeahmt wird.
Von diesen Schutzrechten können gegebenenfalls auch Ersatzteile betroffen sein, die mittels 3D-Druck kommerziell hergestellt werden.
In unseren kommenden Beiträgen in diesem Blog werden wir im Detail darauf eingehen, inwiefern die verschiedenen gewerblichen Schutzrechte durch die Technik des 3D-Drucks betroffen sein können.
Über Matthias Rößler:
Matthias Rößler, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2003, studierte Maschinenbau an der RWTH Aachen. Er ist Mitgründer von karo IP. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung großer Patentportfolien und der Durchführung von zweiseitigen Rechtsbestandsverfahren vor Patentämtern und Patentgerichten, wobei seine Zusatzqualifikation als Master of Laws (LL.M.) ihn besonders für multinationale Verletzungsangelegenheiten in Europa qualifiziert.