IP-Compliance
Zum “Intellectual Property“ (IP) werden neben den gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs), auch Urheberrechte und Software sowie beispielsweise Betriebsgeheimnisse und Know-How zugeordnet.
„Compliance“ bedeutet hierbei ein „fairer Umgang“ mit den Errungenschaften der anderen Markteilnehmer. Dies verlangt somit eine systematische Überwachung der IP Situation im jeweiligen Marktsegment mittels Recherche und Analyse von den Schutzrechten und ggf. eine amtliche oder gerichtliche Aufklärung.
Insbesondere sind „abgestimmte“ Vorgehensweisen mehrerer Marktteilnehmer zu bekanntermaßen zu Unrecht erteilten Schutzrechten zu vermeiden.
Vermeidung von Schutzrechtsverletzungen Dritter
Unternehmen sind zur Absicherung der Forschungsergebnisse verpflichtet, schon vor Beginn einer Produktentwicklung zu prüfen (Stichwort: Patent- und Markenanalysen), ob Schutzrechte Dritter verletzt werden. Das Management eines Unternehmens muss entsprechende Monitoring-Prozesse etablieren, denn Verstöße führen nicht nur zu zivilrechtlichen Haftungsrisiken, sondern auch zu „Compliance“-Verstößen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Die Folgen eines Haftungsrisikos können Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüche sein. Eine valide Beurteilung entstandener Schäden ist komplex und aufwendig und erfordert den juristischen Rat bei Patentanwälten.
IP-Compliance Management
Die Etablierung eines wirkungsvollen Schutz- und Kontrollsystems kann beim Schutz der eigenen IP-Assets und bei der Risikoreduktion in Hinblick auf die Verletzung Schutzrechte Dritter maßgeblich helfen.
Die Einführung von Kontrollmechanismen, die einerseits überwachen, ob Patente, Marken und Designs des eigenen Unternehmens verletzt werden, und andererseits sicherstellen, dass das eigene Unternehmen nicht Schutzrechte Dritter verletzt, sind ein essentieller Bestandteil des IP-Monitoring. Entsprechende Handlungsanweisungen und Regelungen müssen aufgesetzt und regelmäßig angepasst werden. Gerade bei Unternehmensprüfungen (IP Due Diligence) im Rahmen von Kauf- oder Verkaufssituationen achten hierauf verstärkt. Zudem ist im Bereich des Lizenzvertragsmanagements eine regelmäßige Prüfung von Kooperationsverträgen (z.B. Lizenzverträge, Verwendungsrechte einer gemeinsam getätigten Entwicklung, etc.) und eine Festlegung von Handlungsanweisungen für die Lizenzierung fremder Schutzrechte zu empfehlen.
Vor dem Hintergrund des täglichen Umgangs mit sensiblen und vertraulichen Dokumenten ist ein konsistentes Daten- und Dokumentenmanagement unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Zugangsrechten von großer Bedeutung.
Fazit
Das rechtzeitige und sorgfältige Auseinandersetzen mit Schutzrechten Dritter kann Rechtsverletzungen und damit verbundene langwierige rechtliche Prozesse verhindern oder zumindest abkürzen. Daher sind auch diese Prozesse mittlerweile für viele Unternehmen Compliance- relevant. Patentanwälte können dabei unterstützen, ein auf das jeweilige Unternehmen und dessen Branchenanforderungen maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten und entsprechende IP-Richtlinien aufzusetzen.
Über Matthias Rößler:

Matthias Rößler, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2003, studierte Maschinenbau an der RWTH Aachen. Er ist Mitgründer von karo IP. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung großer Patentportfolien und der Durchführung von zweiseitigen Rechtsbestandsverfahren vor Patentämtern und Patentgerichten, wobei seine Zusatzqualifikation als Master of Laws (LL.M.) ihn besonders für multinationale Verletzungsangelegenheiten in Europa qualifiziert.