Irreführende Zahlungsaufforderungen und Gebührenbescheide
Die Patent- und Markenämter, u.a. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) warnen vor irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von ihnen stammen. Diese Schreiben stammen von Privatunternehmen und beziehen sich auf Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen (insb. Markenanmeldungen und Markenverlängerungen, PCT-Anmeldungen).
Genaue Prüfung wird empfohlen
Da die öffentlichen Register oben genannter Ämter, in denen eine Markenanmeldung bzw. Markeneintragung inkl. des Namen und der Anschrift des Markeninhabers veröffentlicht wird, von jedermann eingesehen werden können, ist beim Erhalt von Schreiben mit Zahlungsaufforderungen größte Vorsicht geboten.
Im Anschluss an die Veröffentlichung oder Eintragung einer Marke kommt es immer wieder vor, dass Schutzrechtsinhaber Rechnungen erhalten, die den amtlichen Formularen sehr ähnlich sehen. Die darinstehenden Zahlungsaufforderungen für Dienstleistungen wie z.B. die Veröffentlichung, Eintragung oder Aufnahme in Unternehmensverzeichnisse dürfen Sie nicht tätigen, denn solche Dienstleistungen sind für den Schutz von Marken und Designs nicht erforderlich!
Kontaktieren Sie in solchen Fällen unbedingt das für Ihr Schutzrecht zuständige Amt bzw. Ihren Anwalt, wenn er als Vertreter im Markenregister eingetragen ist. In letzterem Fall erhalten Sie als Inhaber eines Schutzrechts üblicherweise keine Rechnung vom Amt, in der Sie zur direkten Bezahlung einer Rechnung aufgefordert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des DPMA, EUIPO, WIPO, EPA sowie auf der Seite des deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität (DSW).
Über Matthias Rößler:

Matthias Rößler, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2003, studierte Maschinenbau an der RWTH Aachen. Er ist Mitgründer von karo IP. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung großer Patentportfolien und der Durchführung von zweiseitigen Rechtsbestandsverfahren vor Patentämtern und Patentgerichten, wobei seine Zusatzqualifikation als Master of Laws (LL.M.) ihn besonders für multinationale Verletzungsangelegenheiten in Europa qualifiziert.