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Justus Kreuels - 30. März 2020

Das Arbeitnehmererfindungsgesetz

Was Sie wissen müssen

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen greift in das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein, sobald Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Arbeitgeber schutzfähige Erfindungen machen, sogenannte Diensterfindungen.

Das Gesetz regelt zunächst, was eine Diensterfindung ist. Dabei werden Diensterfindungen auch von freien Erfindungen abgegrenzt. Dann wird geregelt, wie Diensterfindungen formal zu behandeln sind und welche Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Diensterfindungen gegenseitig haben.

Darüber hinaus werden Grundsätze der Vergütung von Diensterfindungen aufgestellt.

Es werden auch technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern behandelt, die als eine Art kleine Diensterfindung angesehen werden können.

Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt

Außerdem werden Regelungen vorgegeben, die im Falle von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die richtige Behandlung von Diensterfindungen zur Anwendung kommen. Für solche Fälle ist eine Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorgesehen, die kontaktiert werden kann.

Die Schiedsstelle hat unter anderem die wichtige Aufgabe, belastende gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber möglichst zu vermeiden.

Abschließend erhält das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen spezielle Regelungen für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, insbesondere Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, Beamte und Soldaten.

Patentanwälte unterstützen Arbeitnehmer in allen Fragen zur Vorgehensweise und z.B. bei der Formulierung und Durchsetzung entsprechender Verträge.

Das ArbnErfG soll aber auch motivierende Wirkung haben: Mitarbeiter sollen Erfindungen machen, denn so kann die Innovationsfähigkeit von Unternehmen gesteigert werden.

Die Arbeitnehmererfindung

Allgemeine Informationen zur Arbeitnehmererfindung haben wir im Blogartikel Die Arbeitnehmererfindung vom 6. April für Sie zusammengestellt.

Über Justus Kreuels:



Justus Kreuels, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2011/2012, studierte Maschinenbau an der Technischen Universität München (TUM) und an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH). Er ist Mitgründer von karo IP. Er setzt sich verstärkt für die Durchsetzung von Schutzrechten aus dem Bereich Mobilfunk, Internet of Things (IoT), Robotik, etc. in Deutschland ein.

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