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Matthias Rößler - 20. Januar 2021

Europäisches Einheitspatent und Einheitsgericht

In Deutschland sollte die Vereinbarung zum Einheitspatent noch Ende 2020 ratifiziert werden.

Erneute Verfassungsbeschwerden verzögern die Einführung des Einheitspatents

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom März 2020 das erste Zustimmungsgesetz, welches im März 2017 beschlossen wurde, aufgrund einer Verfassungsbeschwerde für nichtig erklärt. Die für die Verabschiedung des Gesetzes erforderliche Zweitdrittel-Mehrheit war nicht erreicht worden.

Das neue Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) wurde im November 2020 mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit verabschiedet. Unmittelbar danach wurden zwei weitere Verfassungsbeschwerden eingereicht, welche die Einführung des Einheitspatents nun erneut verzögern werden.

Die Idee des einheitlichen europäischen Patentsystems

Die Idee ist, die Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Patenten in der Europäischen Gemeinschaft (EU) zu vereinheitlichen bzw. bündeln (Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung). Derzeit werden Europäische Patente für jeden Staat der EU durch separate Gebühren aufrecht erhalten und Verletzungs- sowie Nichtigkeitsklagen sind auch in jedem Staat getrennt anzustrengen.

Insbesondere soll auch ein einheitliches Gerichtssystem geschaffen werden, das für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung hinsichtlich vermeintlicher Verletzungshandlungen in mehreren EU-Staaten zusammen entscheiden kann. Voraussetzung ist die Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts (Unified Patent Court, kurz: UPC).

Da hier also Entscheidungskompetenzen nationaler Ämter und Gerichte an die EU abgegeben werden müssen, erfordert dieses System die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten. Durch die bis zuletzt fehlende Zustimmung von Deutschland wird dieses EU-Projekt weiterhin verzögert.

Eine ungewisse Zukunft

Treiber dieser Idee waren über Jahrzehnte Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich sind. Nach diversen Widerständen einzelner EU-Mitgliedstaaten war man dann endlich 2017 soweit, das System durch die EU-Mitgliedstaaten einzuführen, die erforderlichen Gebäude einzurichten, Lehrgänge zur Fortbildung der Anwälte und Richter zu starten. Alles wartete nur noch auf die Ratifizierung in Deutschland, die verabredungsgemäß erfolgen sollte, wenn alle Einrichtungen funktionstüchtig waren. Doch dann kamen die erste Verfassungsbeschwerde in Deutschland und dann auch noch der Brexit.

Das Vereinigte Königreich hatte im Juli 2020 im Rahmen des Brexit seine Ratifikation zurückgezogen. Ob diese Rücknahme für das rechtskonforme Ausscheiden aus dem EPGÜ ausreicht, ist noch nicht final entschieden. Das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs, dem im Rahmen dieses einheitlichen europäischen Patentsystems eine große Bedeutung und Verantwortung zugewiesen wurde, hat viele Fragen und Lücken und damit große Unsicherheit hinsichtlich der Zukunft dieser Idee zur Folge. So ist z.B. nun neu zu verhandeln, welcher EU-Mitgliedsstaat nun für die bereits in UK vorgesehenen Gerichte, Ämter und sonstige Institutionen einspringen darf.

Mit dem erneuten Aufschub der Ratifizierung des Vertrags durch Deutschland bleibt den restlichen EU-Mitgliedstaaten jedenfalls ausreichend Zeit, die durch den Brexit freigewordenen Kompetenzen und Institutionen des Systems neu zu ordnen und zu verteilen. Insbesondere Italien und die Niederlande bieten sich dazu an.

Über Matthias Rößler:



Matthias Rößler, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2003, studierte Maschinenbau an der RWTH Aachen. Er ist Mitgründer von karo IP. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung großer Patentportfolien und der Durchführung von zweiseitigen Rechtsbestandsverfahren vor Patentämtern und Patentgerichten, wobei seine Zusatzqualifikation als Master of Laws (LL.M.) ihn besonders für multinationale Verletzungsangelegenheiten in Europa qualifiziert.

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