Die internationale Registrierung einer Marke
Für eine internationale Markenanmeldung benötigt man eine sogenannte Basismarke oder zumindest eine anhängige Markenanmeldung (Basisgesuch).
Der Antrag auf Registrierung einer IR-Marke ist dann über das Markenamt des Ursprungslandes, z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), wenn die Basismarke eine deutsche Marke ist bzw. beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), wenn die Basismarke eine Unionsmarke ist - eingereicht werden. Von dort erfolgt nach erster Prüfung eine Weiterleitung an die WIPO.
Mit einer internationalen Markenregistrierung kann eine Marke in derzeit über 150 Vertragsstaaten geschützt werden. Zu den Vertragsstaaten, die Mitglied des Madrider Markenabkommens (MMA) und/oder Mitglied des Protokolls (PMMA) sein müssen, gehören fast alle europäischen Staaten sowie zahlreiche osteuropäische, amerikanische und asiatische Staaten. Eine aktuelle Liste kann bei der WIPO eingesehen werden.
Markeninhaber können durch die Registrierung einer IR-Marke also einen internationalen Markenschutz in mehreren Ländern erlangen, allerdings keinen weltweiten Markenschutz.
Verfahren der Registrierung einer IR-Marke bei der WIPO
Der Markenanmelder definiert im Anmeldeantrag, in welchen Ländern der Markenschutz gelten soll.
Nach der formalen Prüfung des Antrags durch die WIPO wird die Marke in das internationale Register eingetragen. Mit der Veröffentlichung ist die Marke in den definierten Ländern als Schutzgesuch hinterlegt, worüber die benannten nationalen Markenämter informiert und zur Prüfung aufgefordert werden. Sollten die nationalen Markenämter den Schutz der Marke in ihrem Staatsgebiet versagen, muss der Markenanmelder zumeist zusätzlich durch Einschalten von zugelassenen Markenexperten das Prüfungsverfahren auf nationaler Ebene weiterverfolgen. Andernfalls wird der WIPO und damit auch dem Markenanmelder mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Registrierung besteht und ob bzw. in welchem Rahmen nationale Widerspruchsverfahren seitens Dritter gegen die Registrierung eingelegt werden können.
Die internationale Registrierung bietet die vollen Rechte einer nationalen Marke, wenn die jeweiligen Markenämter der Veröffentlichung zustimmen bzw. dieser nicht innerhalb von 1 Jahr widersprechen. Sollte eines der ausgewählten Länder die IR-Marke für ungültig erklären, wirkt sich das nicht auf die anderen Länder aus, in denen ein Schutz beantragt wurde.
Die Schutzdauer einer registrierten IR-Marke beträgt zunächst 10 Jahre und kann beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängert werden.
Kosten für die Anmeldung einer IR-Marke
Die Höhe der Anmeldegebühren hängt von der Anzahl der zu registrierenden Klassen und von den ausgewählten Staaten ab. Die Amtsgebühren, die das WIPO aufruft, können über den Fee-Calculator des WIPO berechnet werden.
Internationale Markenrecherche
Einer internationalen Markenanmeldung sollte immer eine Vorabrecherche in den Ländern, in denen Schutz beantragt werden soll, vorangestellt werden.
Eine Markeneintragung ohne eine davor durchgeführte Vorabrecherche birgt das Risiko, mit einer Abmahnung oder einem Widerspruchsverfahren älterer Markeninhaber konfrontiert zu werden. In unserem Blog Markenvorabrecherche haben wir weitere Informationen dazu zusammengestellt.
Über Matthias Rößler:

Matthias Rößler, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2003, studierte Maschinenbau an der RWTH Aachen. Er ist Mitgründer von karo IP. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung großer Patentportfolien und der Durchführung von zweiseitigen Rechtsbestandsverfahren vor Patentämtern und Patentgerichten, wobei seine Zusatzqualifikation als Master of Laws (LL.M.) ihn besonders für multinationale Verletzungsangelegenheiten in Europa qualifiziert.