IP Compliance
Bei der Einhaltung von rechtlichen Compliance-Anforderungen ist es für Unternehmen sehr wichtig, auch die Geistigen Eigentumsrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs) zu berücksichtigen.
Grundsätzlich ist es schwer, geltende Compliance-Anforderungen auf patentrechtliche Themen zu übertragen. Das kann z.B. den Grund haben, dass Risiken aus Patenten häufig nicht ganz eindeutig zu klären sind bzw. die subjektiven Bewertungen dieser Risiken unterschiedlich sind. Es kann aber auch allgemein der Komplexität der Patentsituation geschuldet sein.
Insbesondere in Situationen mit unklaren Schutzbereichen und fraglichem Rechtsbestand von Patenten kann am Ende nur vor Gericht entschieden werden, wie eine Patentsituation tatsächlich zu beurteilen ist.
Sollten sich Patentinhaber und Patentbenutzer nicht einigen, können solche Fragen nur von Gerichten rechtssicher entschieden werden.
Welche Lösungsansätze werden dem eigentlichen Anliegen des Themas IP Compliance gerecht und ermöglichen in gleichem Zuge eine praktisch durchführbare Bearbeitung des Themas?
Schutzrechtsüberwachung
Um eigene Geschäftsfelder im Wettbewerbsumfeld gesamtheitlich entwickeln zu können, ist das frühzeitige Erkennen von Patent-Themen bei Wettbewerbern eine relevante Voraussetzung.
Das verlangt eine systematische Überwachung der IP-Situation im jeweiligen Marktsegment durch Analyse von Schutzrechten, die durch Recherchen ermittelt wurden.
Schutz von Erfindungen
Ein effektiver Schutz von unternehmenseigenen Innovationen dient zur Abgrenzung von Wettbewerbern und zur Sicherung von unternehmerischen Spielräumen. Mit ip-rechtlich geschützten Innovationen haben Unternehmen eine bessere Preissetzungsmacht. Der Abstand zu Wettbewerbern kann durch geschützte Innovationen vergrößert werden. Unternehmenserfolg wird langfristig gesichert.
Der Schutz von unternehmenseigenen Innovationen hat aber auch einen hohen Stellenwert für die Motivation und Bindung von Mitarbeitern an ein Unternehmen. Mitarbeiter können, sind sie dauerhaft motiviert, mit ihren Erfindungen einen erheblichen Beitrag zum Erfolg des Unternehmens leisten.
Arbeitnehmererfinderrecht
In Deutschland greift das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) in das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein, sobald Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Arbeitgeber schutzfähige Erfindungen machen.
Mit dem Arbeitnehmererfinderrecht geht auch die Pflicht einher, für die im Unternehmen genutzten Erfindungen eine angemessene Arbeitnehmererfindervergütung an die Mitarbeiter zu zahlen. Häufig ist es für Unternehmen allerdings gar nicht einfach, festzustellen, wo und in welchem Umfang Erfindungen von Mitarbeitern genutzt werden.
Aus diesem Grund ist auch eine Überwachung der internen Nutzung des eigenen Schutzrechtsportfolios für Unternehmen von hoher Bedeutung. Denn nur, wenn Unternehmen wissen, welche der eigenen Erfindungen genutzt werden, kann auch eine angemessene Erfindervergütung ausgezahlt werden.
Patentlandkarten
Unternehmen sollten wissen, was die eigenen Patente und die Patente der Wettbewerber für ihre Produkte und Dienstleistungen bedeuten. Das Erstellen und regelmäßige Aktualisieren von Patentlandkarten, welche z.B. die Patente in Relation zu den Produkten darstellen, ist hier ein wertvolles Instrument. Patentlandkarten können beispielsweise das Portfolio der unternehmenseigenen Produkte und Dienstleistungen darstellen und unternehmenseigene Patente jeweils zuordnen.
Die Erstellung von Patentlandkarten ist aufwendig und Patentlandkarten werden sicher nie exakt sein. Sie ermöglichen jedoch einen guten Einstieg in das Patentportfolio eines Unternehmens und helfen, patentrechtliche Risiken und Potentiale zu erkennen. Die Arbeit bei der Erstellung und Aktualisierung von Patentlandkarten selbst liefert häufig schon viele Erkenntnisse, die für die strategische Weiterentwicklung der Patentarbeit eines Unternehmens genutzt werden können.
Patentlandkarten können auch Aufschluss darüber geben, wohin sich die Technologie eines Unternehmens entwickelt und welche Kräfte die Treiber der Innovation sind.
Respektieren von Schutzrechten Dritter
Mit dem Beginn jeder neuen Produktentwicklung sollte auch geprüft werden, ob möglicherweise Schutzrechte Dritter verletzt werden. Das Management eines Unternehmens muss entsprechende Monitoring-Prozesse etablieren, denn Verstöße können zu zivilrechtlichen Haftungsrisiken führen und für die handelnden Verantwortlichen gegebenenfalls auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Je früher Schutzrechte Dritter erkannt werden, die ggfs. als Showstopper für neue Produkte und Dienstleistungen wirken können, desto effektiver können auch Maßnahmen eingeleitet werden, um Risiken zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
Geschäftsführerhaftung
Geschäftsführer haften - auch persönlich, wenn sie ihren Sorgfaltspflichten nicht genügen. Geeignete Systeme für die Beobachtung von Risiken aus gewerblichen Schutzrechten können ein wesentlicher Bestandteil sein, um den Sorgfaltspflichten zu genügen.
Haftung im Ausland
Vorsicht ist auch im internationalen Geschäftsverkehr geboten, denn durch die Besonderheiten der verschiedenen Rechtsordnungen können sich zusätzliche Haftungsrisiken ergeben. Besondere Anforderungen ergeben sich beispielsweise für die USA, wo das Risiko vorsätzlicher Patentverletzungen zu massiv erhöhten Schadenersatzrisiken führen kann. Im Rahmen eines sogenannten „triple damages“ kann ein stark erhöhter Schadensersatz angeordnet werden, der eine bestrafende Wirkung entfalten soll.
Über Justus Kreuels:

Justus Kreuels, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2011/2012, studierte Maschinenbau an der Technischen Universität München (TUM) und an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH). Er ist Mitgründer von karo IP. Er setzt sich verstärkt für die Durchsetzung von Schutzrechten aus dem Bereich Mobilfunk, Internet of Things (IoT), Robotik, etc. in Deutschland ein.