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Matthias Rößler - 27. Mai 2019

Die Marken-Vorabrecherche

Für den Unternehmenserfolg ist es strategisch wichtig, Markenrechte zu sichern. Gleichzeitig will man einen Markenrechtsstreit vermeiden und sollte somit sichergehen, dass beim Marktauftritt keine Schutzrechte Dritter verletzt werden und sich die eigenen Produktnamen von denen Dritter unterscheiden.

Identitätsrecherche vs. Ähnlichkeitsrecherche

Nach erfolgter Prüfung, ob die Bezeichnung grundsätzlich als Marke eingetragen werden kann (Nicht-Vorliegen von absoluten Schutzhindernissen), empfiehlt sich jedenfalls eine sog. Identitätsrecherche, also eine Markenrecherche nach angemeldeten und eingetragenen Marken, die das selbe Zeichen (Wort, Logo, Sound, etc.) umfassen.

Auch eine umfangreichere Ähnlichkeitsrecherche, bei der geprüft wird, ob es ähnliche eingetragene und angemeldete Marken gibt, ist sehr empfehlenswert, um als potentieller Markeninhaber frühzeitig zu erfahren, ob die (Weiter-) Entwicklung der geplanten Marke zum Erfolg führen kann.

Je nachdem, ob Schutz für Deutschland, EU-weit oder weltweit erzielt werden soll, muss die Recherche entsprechend ausgeweitet werden, damit das Risiko des Eingriffs in andere Markenrechte möglichst weitestgehend zu reduzieren.

Weitere hilfreiche Recherchen, neben einer Markenrecherche, können auch solche nach Firmennamen, Werktitel, Domains, etc. sein, soweit diese der Markeneintragung oder der späteren Nutzung entgegenstehen.

Beispiel: Markeneintragung mit Schutz für Deutschland

Eine Prüfung erfolgt für eingetragene und noch im Anmeldeverfahren befindliche deutsche Marken. Darüber hinaus wird der Bestand international registrierter Marken mit Schutzwirkung für Deutschland geprüft sowie der Bestand von eingetragenen und noch im Anmeldeverfahren befindlicher EU-Gemeinschaftsmarken.

Folgen einer Markenverletzung

Markeninhaber mit einem älteren Markenrecht können die Benutzung des eigenen Zeichens untersagen sowie hierfür Schadensersatzforderungen geltend machen und die Eintragung des Zeichens als Marke verhindern.

Die Folgen einer Markenverletzung können plötzlich eintreten und sind zudem kostspielig. Es wäre mit hohen Verfahrenskosten, Kosten für die Umstellung auf ein anderes Markenzeichen sowie Kosten für den Ausgleich der Schadensersatzforderungen zu rechnen.

Onlinerecherchen

Auf unserer Seite LINKS haben wir die Anbieter zusammengefasst, über deren Datenbanken Sie bereits selbst online recherchieren können. Bei umfangreicheren Recherchen wird die Beauftragung eines Rechercheinstituts bzw. eines Anwalts empfohlen. Die anfallenden Gebühren für derartige Recherchen sind überschaubar.

Jedenfalls empfehlen wir, dass auch das Ergebnis einer Eigenrecherche mit einem im Markenrecht versierten Fachmann diskutiert wird.

Mit ein wenig Vorarbeit können Sie sich später viel Ärger ersparen.

Über Matthias Rößler:



Matthias Rößler, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2003, studierte Maschinenbau an der RWTH Aachen. Er ist Mitgründer von karo IP. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung großer Patentportfolien und der Durchführung von zweiseitigen Rechtsbestandsverfahren vor Patentämtern und Patentgerichten, wobei seine Zusatzqualifikation als Master of Laws (LL.M.) ihn besonders für multinationale Verletzungsangelegenheiten in Europa qualifiziert.

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