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Matthias Rößler - 19. März 2018

Was ist eine Marke?

Wenn es darum geht, einen hohen Wiedererkennungswert in Verbindung mit der Qualität für ein Produkt zu schaffen und dabei den Werbefaktor nicht aus dem Auge zu lassen, empfiehlt sich die Registrierung einer Marke.

Eine Marke dient im Allgemeinen der Funktion, eine Individualisierung zu schaffen. Durch ein bestimmtes Wort, Symbol oder eine Farbe, eine Melodie oder Bild erkennen wir ein Produkt.

Eine Marke stellt nicht nur eine Verbindung zu der Firma her, welche das Produkt herstellt, sondern vermittelt auch in den meisten Fällen einen gewissen Eindruck, der mit dem Produkt einhergehen soll. Ob es für einen Hersteller für Mundhygiene der Eindruck von Frische ist oder für einen Automobilhersteller der Eindruck von Dynamik. Marken werden zu Werbezwecke genutzt und bedürfen daher besonderer Aufmerksamkeit.

Wie erfolgt eine Markenanmeldung?

Die Anmeldung einer Marke erfolgt üblicherweise über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), wobei die Prioritätsfrist einer Marke sechs Monate ab dem Anmeldetag gilt.

Wichtig ist jedoch, dass das Waren– und Dienstleistungsverzeichnis möglichst perfekt formuliert ist, denn das entscheidet oft über den Erfolg der Anmeldung.

Zu berücksichtigen ist dabei in jedem Falle, dass sich die Prüfung des Amtes vorrangig mit den absoluten Eintragungshindernissen beschäftigt. Eine kategorische Prüfung zu kollidierenden ähnlichen Marken findet nicht statt. Der Eingang der Unterlagen gilt als Anmeldetag.

Welche Probleme können die Eintragung meiner Marke verhindern?

Um eine Marke schützen zu lassen, muss sie zunächst einige essentielle Bedingungen erfüllen. Die Marke muss immer eine Verbindung aus einer Ware bzw. Dienstleistung mit einem Zeichen herstellen. Sie darf nicht ausschließlich beschreibenden Angaben umfassen, keine Wert-und Mengenangaben haben, keine Herkunftsauskunft geben oder aus dem allgemeinen Sprachgebrauch stammen.

Derart wird verhindert, dass Zeichen bzw. Worte registriert werden, die für den Markt frei verfügbar sein müssen, die täuschende Inhalte umfassen oder die vom angesprochen Publikum nicht als Unterscheidungsmerkmal von Produkten aufgefasst werden. Zudem darf die Marke nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

Kann man eine Marke wieder verlieren?

Zunächst gilt: Das Recht an einer Marke steht dem Markeninhaber 10 Jahre lang zu und kann beliebig oft verlängert werden.

Wird eine Marke über einen Zeitraum von 5 Jahren jedoch nicht ernsthaft benutzt, kann deren Löschung durch Dritte beantragt werden.

Desweiteren schließt sich der Registrierung der Marke eine 3-monatige Frist an, in der Dritte oder Vorheranmelder einer ähnlichen Marke Widerspruch einlegen können. Ist der Widerspruch erfolgreich, kann eine Löschung oder Einschränkung des Schutzumfangs der Marke sein.

Eine Marke kann auch aus nachträglich festgestellten absoluten Eintragungshindernissen aus Nichtigkeit gelöscht werden. Besteht nur ein teilweiser Nichtigkeitsgrund gegenüber der Marke, wird nur der nichtige Anteil gelöscht. Dies kann jedoch jederzeit innerhalb von 10 Jahren nach Eintragung durch Stellung eines Löschantrags durch den Markeninhaber erreicht werden.

Über Matthias Rößler:



Matthias Rößler, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2003, studierte Maschinenbau an der RWTH Aachen. Er ist Mitgründer von karo IP. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung großer Patentportfolien und der Durchführung von zweiseitigen Rechtsbestandsverfahren vor Patentämtern und Patentgerichten, wobei seine Zusatzqualifikation als Master of Laws (LL.M.) ihn besonders für multinationale Verletzungsangelegenheiten in Europa qualifiziert.

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