Produktfälschungen im Internet
Das Internet als Umschlagplatz für Piraterieware
Produktfälschungen werden mittlerweile auch in großem Umfang über E-Commerce - also den weltweiten Handel von Waren über Online-Marktplätze, Internetseiten und Social Media - vertrieben. Die kopierten Markenartikel werden nicht mehr nur mit Schiffscontainern, sondern zunehmend via Postsendung als einzelne Pakete, in die Zielmärkte gebracht.
Gegen Produktpiraterie - Zusammenarbeit mit dem Zoll
Laut der Jahres-Statistik des deutschen Zolls wurden im Jahr 2021 gefälschte Waren im Wert von 315 Millionen Euro beschlagnahmt. Das sind ca. 25% mehr als im Vorjahr.
Inhabern von Schutzrechten wird dringend geraten, im Zuge der sorgfältigen Beobachtung der Online-Handelsplätze, Beweise zu sammeln (z.B. Screenshots, Weblinks, …), wenn festgestellt wird, dass ein Onlineshop oder eine Internetseite mit einer Kopie der Ware handelt.
Der Zoll kann die Produktfälschungen bei der Ein- oder Ausfuhr nach bzw. aus Deutschland beschlagnahmen. Entscheidend ist, dass die Rechtsverletzung offensichtlich ist.
Voraussetzung ist auch, dass die Produkte und Waren patent- oder markenrechtlich geschützt sein müssen und dass die Eintragung der Marke in allen Ländern erfolgt sein muss, in denen der Hersteller tätig ist. Darüber hinaus kann der Zoll auch Fälschungen, die aus Nicht-EU-Staaten eingeführt werden, beschlagnahmen, sofern bei der Einfuhr ein geschäftlicher Zweck erkennbar ist.
Internetmonitoring: Recherche nach rechtsverletzenden Nachahmungen
Produktfälschungen im E-Commerce Bereich können auch mit dem Einsatz von machine-learning-gestützter Software entdeckt bzw. erkannt werden.
Die Tools suchen automatisiert nach Fälschungen auf Internetseiten, Online-Marktplätzen sowie auf Social Media Kanälen und ermöglichen, dass gefälschte Warenangebote unabhängig von Sprache, Tageszeit und Ländergrenzen aufgefunden werden können.
Meldesysteme
Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) arbeitet mit verschiedenen Online-Marktplätzen zusammen, um gegen Produktpiraterie vorzugehen. Eine Vielzahl von Marktplätzen haben mittlerweile Meldesysteme eingerichtet, über die Unternehmen und Verbraucher Auffälligkeiten melden können.
Innovationen und geistiges Eigentum gegen den Angriff von Produktpiraten verteidigen
Die wirksamste Schutzstrategie ist die frühe Anmeldung und Eintragung von gewerblichen Schutzrechten. Zur Vorbeugung der Verletzung von Geistigem Eigentum beraten wir unsere Mandanten, inwieweit das betreffende Produkt schutzfähig ist, und welche Produktanpassungen ergriffen werden können, um einen Patent-, Marken- oder Geschmacksmusterschutz zu erlangen.
Nur mit eingetragenen Schutzrechten können rechtliche Schritte gegen Produkt- und Markenpiraterie effizient eingeleitet werden. karo IP Patentanwälte unterstützt Mandanten bei der Erwirkung von einstweiligen Verfügungen, bei Grenzbeschlagnahme-Verfahren sowie bei der Geltendmachung von Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüchen.
Über Matthias Rößler:

Matthias Rößler, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2003, studierte Maschinenbau an der RWTH Aachen. Er ist Mitgründer von karo IP. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung großer Patentportfolien und der Durchführung von zweiseitigen Rechtsbestandsverfahren vor Patentämtern und Patentgerichten, wobei seine Zusatzqualifikation als Master of Laws (LL.M.) ihn besonders für multinationale Verletzungsangelegenheiten in Europa qualifiziert.