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Matthias Rößler - 26. September 2022

Markenrechtsverletzung vorbeugen

Markeninhaber sollten Markenregister hinsichtlich neuer Markeneintragungen laufend überwachen, denn das Markenamt schützt Sie nicht davor, dass Dritte eine Marke ähnlich oder identisch anmelden. Die Markenüberwachung dient insbesondere als Tool, um frühzeitig eine potenzielle Verletzung Ihrer Marke zu identifizieren.

Keine Markenrecherche mit Ähnlichkeitsprüfung von Amts wegen

In den Datenbanken von DPMA, EUIPO und WIPO sind alle angemeldeten und eingetragenen Marken vermerkt. Jedoch prüfen diese Markenämter bei der Anmeldung einer neuen Marke nicht von Amts wegen, ob bereits ähnliche oder identische Marken im Register eingetragen sind.

So kann es dazu kommen, dass Dritte eine Marke anmelden, die mit der eigenen Marke ähnlich oder identisch ist.

Regelmäßige Überwachung der Markenregister

Durch eine kontinuierliche Markenüberwachung kann sichergestellt werden, dass die Anmeldung von ähnlichen oder identischen Drittmarken frühzeitig erkannt wird. Da für Marken grundsätzlich ein Benutzungszwang besteht, kann rechtzeitig einer Verletzung Ihrer bestehenden Marke entgegengetreten werden.

Grundsätzlich kann der Markeninhaber die Überprüfung, ob ähnliche oder identische Marken im Register angemeldet oder eingetragen wurden, selbst vornehmen.

Allerdings ist zu beachten, dass die Überwachung der Register zeitaufwendig und komplex ist. Als Markeninhaber einer deutschen Marke müssen z.B. nicht nur deutsche Marken, sondern auch Unionsmarken und international registrierte Marken mit Schutzbereich für Deutschland überwacht werden. Als Markeninhaber einer Unionsmarke müssen auch alle nationalen Marken der EU überwacht werden.

Die Markenüberwachung führt oft viele ähnliche Markenanmeldungen an, so dass oft eine markenrechtliche Analyse erforderlich ist, ob bzw. mit welchem Erfolg dagegen vorgegangen werden könnte - eine Begleitung dieser Überwachung mit einem Anwalt ist daher von Vorteil.

Neu angemeldete Marken im Blick behalten

Im Rahmen einer professionellen Recherche werden die Datenbanken der Markenregister sowie kostenpflichtige Datenbanken zur Markenüberwachung von unseren Markenexperten durchsucht.

  • Alle neuen Marken bzw. Markenanmeldungen, die bei den nationalen und internationalen Markenämtern neu angemeldet werden, werden laufend kontrolliert.
  • Es wird nach gleichen Marken gesucht (Identitätsrecherche).
  • Es wird nach Marken recherchiert, bei denen Wortbestandteile, die Schreibweise oder ein Bildelement ähnlich sind (Ähnlichkeitsrecherche).
  • Die Waren- und Dienstleistungsklassen werden geprüft.

Die Markenüberwachung macht es möglich, rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können, wenn sich herausstellt, dass ein signifikantes Risiko einer Verwechslungsgefahr mit Ihrer Marke besteht.

Unsere Markenexperten unterstützen Sie dabei, einen nachhaltigen Markenschutz zu gewährleisten. Die Kosten einer Markenüberwachung sind überschaubar. Sprechen Sie uns gerne an.

Vorgehen bei Feststellung einer unerwünschten Markenregistrierung

Wird festgestellt, dass eine jüngere Marke den Schutzbereich Ihre Marke überlagert und/oder beeinträchtigt, kann vielfach Widerspruch eingereicht werden, wofür der Markeninhaber nur drei Monate Zeit nach der Veröffentlichung der jüngeren Marke. Für das Widerspruchsverfahren müssen die getroffenen Maßnahmen der Überwachung und der Recherchebericht vollständig dokumentiert werden.

Üblicherweise wird Ihnen vor der Durchführung des Widerspruchsverfahrens ausreichend Zeit gegeben, sich mit dem anderen Markenanmelder außeramtlich zu einigen. So kann erreicht werden, dass der andere Markenanmelder seinen Schutzumfang einschränkt und/oder dass seine Benutzung der Marke eingeschränkt wird. Dies kann in einer so genannten Abgrenzungsvereinbarung schriftlich festgehalten werden. Kommt es zu einer solchen Einigung vor dem Start des Widerspruchsverfahrens, erhalten Sie sogar Ihre amtliche Widerspruchsgebühr wieder zurück.

Wurde die Widerspruchsfrist versäumt, kann ein ggf. aufwändiges Löschungsverfahren eingeleitet werden. Auch zivilrechtliche Schritte (Unterlassungsanspruch, Schadensersatz) sind möglich.

Über Matthias Rößler:



Matthias Rößler, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2003, studierte Maschinenbau an der RWTH Aachen. Er ist Mitgründer von karo IP. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung großer Patentportfolien und der Durchführung von zweiseitigen Rechtsbestandsverfahren vor Patentämtern und Patentgerichten, wobei seine Zusatzqualifikation als Master of Laws (LL.M.) ihn besonders für multinationale Verletzungsangelegenheiten in Europa qualifiziert.

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