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Justus Kreuels - 28. Februar 2022

Non-Fungible-Token: NFT

Die Non-Fungible (nicht austauschbaren) Tokens (NFTs) sind in einer Blockchain erzeugte und dort gespeicherte Datensätze. Auf einem kryptografischen Token befinden sich individuelle Werke bzw. individuelle Rechte, so dass jedes Token ein einzigartiges, digitales Objekt darstellt und zu einem Unikat wird.

Mit dem Erwerb eines NFT wird der Käufer zum Miteigentümer an digitalen Versionen von z.B. Bildern, Videos oder Musikstücken. Grundsätzlich können alle möglichen Inhalte auf einem digitalen Token abgebildet werden.

Erweiterung des Markenportfolios für virtuelle Produkte

Mit dem Trend zu der Entwicklung von virtuellen Produkten und Geschäftsmodellen spielt auch die Anmeldung von Marken sowie die Durchsetzung und Verteidigung von Markenrechten eine große Rolle.

Aus markenrechtlicher Sicht kann es für Unternehmen interessant sein, ihr Markenportfolio für digitale Produkte zu erweitern. So haben bereits einige Unternehmen, z.B. Nike, Crocs und L’Oréal, die Anmeldung ihrer Marken beim EUIPO erweitert. Nike hatte Ende 2021 auch in den USA einige Marken angemeldet, die „virtual goods“ (u.a. Schuhwaren, Bekleidung, Taschen und Sportausrüstung) erfassen.

Markenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit NFTs

Nike hat jüngst die Handelsplattform StockX wegen des Verkaufs von NFTs auf Sammler-Nike-Schuhe verklagt. Die Schuhe sind sicher verwahrt und mittels NFTs können Anteile an diesen Schuhen erworben werden. Nach Angaben des Sportartikelherstellers hatte die Onlineplattform mehr als 500 NFTs mit Nike-Schuhen verkauft. Nike sieht hierin eine Markenverletzung und will verhindern, dass Nike-Schuhe von Dritten auf diese Art weiterveräußert werden. Während ein Weiterverkauf von Markenprodukten aufgrund der Erschöpfung der Markenrechte durch das erstmalige Inverkehrbringen durch den Markeninhaber möglich ist, wird aus Sicht von Nike hier durch den Verkauf als NFTs ein neues Produkt geschaffen und die Markenrechte leben trotz des vorherigen Inverkehrbringens der Schuhe wieder auf. Nike behauptet also, dass die aus den NFTs resultierenden Krypto-Vermögenswerte sowohl eine Markenverletzung als auch eine falsche Ursprungsbezeichnung und Markenverwässerung darstellen.

Bei vielen NFT-Kontroversen geht es aktuell auch um Vorwürfe rund um die Verletzung von Urheberrechten, also um NFTs, die auf dem Werk eines Künstlers ohne dessen Erlaubnis basieren. Manchmal streiten sich Künstler und Verleger auch darum, wer die entsprechenden Rechte an einem Werk hat, wie etwa bei einem Rechtsstreit um Quentin Tarantinos NFTs auf der Grundlage des Films Pulp Fiction, deren Filmrechte die Produktionsfirma Miramax hat.

Auch für den Vorwurf von Produktfälschungen durch NFTs gab es jüngst ein prominentes Beispiel: Hermès erwägt wegen der Verletzung von Markenrechten an der Designer-Handtaschenlinie Birkin rechtliche Schritte gegen den Künstler Mason Rothschild, der „MetaBirkins NFTs“ entwickelt und verkauft hatte - ohne die Autorisierung des Luxusgüterherstellers.

Rechtliche Herausforderungen

Im Zusammenhang mit NFTs und virtuellen Produkten werden sich spannende markenrechtliche Fragen ergeben.

Grundsätzlich gelten für die virtuellen Produkte die gleichen Bedingungen wie bei „realen“ Waren, z.B. dass nach Ablauf der Benutzungsschonfrist eine Markenlöschung durch Dritte beantragt werden kann, wenn die angemeldete Marke im virtuellen Raum innerhalb der Frist nicht genutzt wurde. (siehe Blogartikel "Der Nachweis der Benutzung einer eingetragenen Marke").

Diskussionen, ob virtuelle Produkte und Dienstleistungen eintragungsfähig sind, bestehende Schutzrechte verletzt werden oder einem Antrag auf Löschung einer virtuellen Marke durch Dritten stattgegeben werden soll, werden die Gerichte beschäftigen.

Ob und in welchem Umfang eine Markenanmeldung für virtuelle Produkte und Dienstleistungen sinnvoll und aussichtsreich ist, muss immer im Einzelfall entschieden werden. Als eine auf das Patent- und Markenrecht spezialisierte Kanzlei beraten wir unsere Mandanten rund um den Schutz und die Verteidigung von Patenten und Marken bei zukunftsorientierten Technologien.

Über Justus Kreuels:



Justus Kreuels, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2011/2012, studierte Maschinenbau an der Technischen Universität München (TUM) und an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH). Er ist Mitgründer von karo IP. Er setzt sich verstärkt für die Durchsetzung von Schutzrechten aus dem Bereich Mobilfunk, Internet of Things (IoT), Robotik, etc. in Deutschland ein.

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