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Justus Kreuels - 10. Januar 2020

Blockchain und Patente

Was ist die Blockchain?

Blockchain ist eine kontinuierlich erweiterbare Liste von Datensätzen (zumeist Transaktionen, etwa von Geld, Aktien oder anderen Vermögensgegenständen), die mittels kryptografischer Verfahren miteinander verkettet sind. Transaktionen zwischen zwei Parteien können so effizient, nachprüfbar und vor allem dauerhaft erfasst werden.

Soll eine Transaktion ausgeführt werden, wird diese an ein Peer-to-Peer-Netzwerk bestehend aus Computern übertragen, das mittels Algorithmen sowohl die Transaktion als auch den Benutzerstatus validiert. Nach Überprüfung der Transaktion wird sie mit anderen Transaktionen kombiniert, und in einen neuen Datenblock verpackt, der dann der bestehenden Blockchain hinzugefügt wird. Damit gilt die Transaktion als abgeschlossen. Jeder dieser Datensätze bzw. Blöcke enthält einen kryptografischen sicheren Hashwert des vorangegangenen Blocks, einen Zeitstempel und die Transaktionsdaten.

Die Blockchain-Technologie ist aufgrund seiner Einsatzmöglichkeiten für viele verschiedene Branchen attraktiv. Sie hat das Potenzial, neue Wege der Vernetzung und der Informationsaufzeichnung über alle Technologiebereiche hinweg zu erschließen. So besteht z.B. die Möglichkeit, mittels der Technologie Lieferketten besser nachvollziehbar zu gestalten.

Anmeldung eines Blockchain-Patents

Angesichts der Funktionsweise der Blockchain-Technologie ist die Erlangung eines Patents basierend auf Algorithmen gleichbedeutend mit der Erlangung eines Softwarepatents. Neben den Erfordernissen der Neuheit und erfinderischen Tätigkeit muss eine in Software implementierte Erfindung als Ganzes einen technischen Charakter aufweisen. Die Erfordernisse der Neuheit und erfinderischen Tätigkeit müssen von Merkmalen erfüllt werden, die zum technischen Charakter beitragen.

Nach der Auffassung des Europäischen Patentamtes sind Blockchain-Innovationen grundsätzlich patentierbar, soweit sie Kryptographie, Computer und Netzwerke betreffen, eine technische Wirkung haben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei der Frage, ob eine Blockchain-Innovation schutzfähig ist, unterstützen Patentanwälte ihre Mandanten und beraten zudem zu alternativen Schutzmöglichkeiten. Für Unternehmen, die im Bereich der Blockchain-Technologie tätig sind, kann auch der Aufbau eines Patentportfolios eine strategische Erwägung sein.

Steigende Zahl an Patentanmeldungen

Die Anzahl der Patent-Anmeldungen im Blockchain-Bereich ist seit 2013 (72 Anmeldungen) stetig, aber insb. in den letzten 5 Jahren stark gestiegen. Im Jahr 2018 waren es weltweit bereits 4.673 Anmeldungen. (Quelle: IPlytics)

Die Anmeldungen von Blockchain-Patenten stammen sowohl von Start-ups als auch von etablierten Technologieunternehmen. Regional erfolgten bisher die meisten Schutzrechtsanmeldungen von Blockchain-Innovationen in den USA, gefolgt von China und Großbritannien.

Ausblick

Auch für die Verwaltung von Schutzrechten hat die Blockchain-Technologie ein großes Potenzial. Die Idee hierbei ist es, alle IP-Rechte „auf der Blockchain“ zu erfassen. Hierzu berichten wir in einem unseren nächsten Blogs!

Über Justus Kreuels:



Justus Kreuels, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2011/2012, studierte Maschinenbau an der Technischen Universität München (TUM) und an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH). Er ist Mitgründer von karo IP. Er setzt sich verstärkt für die Durchsetzung von Schutzrechten aus dem Bereich Mobilfunk, Internet of Things (IoT), Robotik, etc. in Deutschland ein.

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