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Matthias Rößler - 5. Februar 2020

Zum Entwurf der Änderungen im Patentrecht (Stand: 1/2020)

So lautet die Begründung, „nicht zuletzt im Hinblick auf die fortgeschrittene Digitalisierung, Verfahrensabläufe zu vereinfachen, Regelungen des geltenden Rechts klarzustellen und überflüssige oder überholte Regelungen zu streichen. (…)“. Zu den angekündigten Optimierungen werden insbesondere bei den folgenden Themen spannende Diskussionen erwartet.

Trennungsprinzip

Im deutschen Patentrecht wird eine klare Trennung von Verletzungs- und Rechtsbestandsverfahren praktiziert, für die unterschiedliche Gerichte zuständig sind. Die Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und die Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht werden unabhängig voneinander geführt. Die Urteile über eine Patentverletzung bzw. die Nichtigkeit eines Patents weichen zeitlich meist stark voneinander ab.

Eine Anpassung des geltenden Rechts soll zu einer Verfahrensbeschleunigung, insbesondere auf der Seite der Rechtsbestandsverfahren, führen.

Unterlassungsverfügung

Im Falle einer Patentverletzung hat eine Unterlassungsverfügung nach aktueller Lage regelmäßig zur Folge, dass das verurteilte Unternehmen das Recht verliert, sein Endprodukt herzustellen, anzubieten oder vertreiben zu können. Vor allem in der Automobil- und Telekommunikationsindustrie sind die Wertschöpfungsketten in den vergangenen Jahren zunehmend komplexer geworden und die Anzahl der Zulieferer ist stark gestiegen.

Eine Anpassung des geltenden Rechts soll ermöglichen, dass die rechtlichen Folgen der Patentverletzung ggfs. geringer ausfallen, wenn das Patent nachweislich nur ein Teilmodul der Wertschöpfungskette verletzt und nicht das komplette Produkt.

Gesetzesentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Der Mitte Januar 2020 veröffentlichte Entwurf des Bundesministeriums Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) dient als erste Diskussionsgrundlage.

In dem Entwurf wird eine Ergänzung der §§ 82, 83 PatG vorgestellt. Durch die Festlegung der Mitteilungsfrist auf 6 Monate soll die Zeitspanne, die zwischen den Gerichtsurteilen der deutschen Patentgerichte bei Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren liegen, verringert werden.

Neben dieser vorgeschlagenen Änderung wird eine Erweiterung des § 139 PatG präsentiert, womit den Richtern bei der Erteilung von Unterlassungsverfügungen mehr Ermessenspielraum gegeben werden soll.

Die letzte große Reform des gewerblichen Rechtsschutzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts erfolgte im Jahr 2009.

Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Nachtrag: Im August 2021 ist das Patentrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Weitere Informationen: Die Modernisierung des Patentrechts in Deutschland: Das zweite PatMoG.

Über Matthias Rößler:



Matthias Rößler, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2003, studierte Maschinenbau an der RWTH Aachen. Er ist Mitgründer von karo IP. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung großer Patentportfolien und der Durchführung von zweiseitigen Rechtsbestandsverfahren vor Patentämtern und Patentgerichten, wobei seine Zusatzqualifikation als Master of Laws (LL.M.) ihn besonders für multinationale Verletzungsangelegenheiten in Europa qualifiziert.

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