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Matthias Rößler - 24. Juli 2018

Die Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen

Im Rahmen eines individuellen Vertrags wird geregelt, wie und in welchem Umfang die Nutzung zugelassen wird. In diesem Zusammenhang werden u.a. die Themen Lizenzmodell, Lizenzgebühr, Vertragslaufzeit, Haftung, Gewährleistung, ggfs. Vertragsstrafen, usw. definiert. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig.

Die Lizenz

Lizenzen können für Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs, im Bereich des Urheberrechts und für Software gewährt werden. Lizenzen können auch Teil anderer Verträge sein, wie beispielsweise von Entwicklungsverträgen oder Kooperationsverträgen.

Das Nutzungsrecht

Es muss die räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzung an dem gewerblichen Schutzrecht definiert werden.

Bei Verhandlung eines einfachen Nutzungsrechts kann der Lizenzinhaber einer beliebigen Anzahl an Lizenznehmern die gleichen Rechte einräumen und kann das lizenzierte gewerbliche Schutzrecht auch noch selbst nutzen.

Bei Verhandlung eines ausschließlichen Nutzungsrechts überträgt der Lizenzinhaber wesentliche Teile des Nutzungsrechts an den Lizenznehmer, der dann das alleinige Nutzungsrecht an dem Lizenzgegenstand hat.

Mit Vertragsende geht das Nutzungsrecht zurück an den Inhaber des Schutzrechts.

Die Lizenzgebühr

Die Höhe der Lizenzgebühr wird üblicherweise als Pauschallizenz-, Stücklizenz- oder Umsatzlizenzgebühr vereinbart.

Die Verhandlung von Verträgen

Je nach Schutzrecht können die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung stark variieren. Für die Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen ist es demnach ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen.

Über Matthias Rößler:



Matthias Rößler, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2003, studierte Maschinenbau an der RWTH Aachen. Er ist Mitgründer von karo IP. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung großer Patentportfolien und der Durchführung von zweiseitigen Rechtsbestandsverfahren vor Patentämtern und Patentgerichten, wobei seine Zusatzqualifikation als Master of Laws (LL.M.) ihn besonders für multinationale Verletzungsangelegenheiten in Europa qualifiziert.

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