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Justus Kreuels - 11. April 2019

Patentschutz für Startups

Welches Schutzrecht ist das Richtige?

Im ersten Schritt geht es meist darum, die verschiedenen Schutzrechtsarten (Marke, Design, Patent und Gebrauchsmuster) zu kennen, um bewerten zu können, was für den konkreten Einzelfall relevant ist.

Der Patentschutz ist nur für technologische Erfindungen möglich, zeitlich auf 20 Jahre begrenzt und mit Aufwand und hohen Kosten verbunden, insb. wenn es um internationale Anmeldungen geht.

Deutlich kostengünstiger ist der Markenschutz (z.B. Produkt- und Firmenname) und der Designschutz (z.B. Gestaltung eines Produktes). Deren Rechte können beliebig oft verlängert werden.

Nutzen abwägen

Insbesondere Startups sollten bei der Anmeldung von Schutzrechten immer sowohl den kurzfristigen Nutzen und den langfristigen Nutzen abwägen, wobei sowohl beim kurzfristigen Nutzen als auch beim langfristigen Nutzen die Wahrscheinlichkeit des jeweiligen Eintretens berücksichtigt werden sollte.

Eine Patentanmeldung kann beispielsweise kurzfristig betrachtet ein gutes Instrument sein, um Investoren zu überzeugen. Langfristig verspricht sie im Falle der Patenterteilung umfangreichen Schutz für eine Erfindung.

Patentrecherche

Einer Patentanmeldung geht im Idealfall eine gründliche Patentrecherche voraus. Man sollte versuchen zu verstehen, warum die zu beanspruchende Erfindung wirklich neu ist und beschreiben, worin genau sie besteht bzw. worauf sich das Patent beziehen soll.

Dies ist meist sehr aufwendig und zeitintensiv – es hilft jedoch, die Kosten für das Patentverfahren nur dann zu verursachen, wenn tatsächlich realistische Chancen bestehen, später auch Patentschutz auf die Erfindung zu erlangen.

Eine gute Patentrecherche hilft außerdem dabei, Dritte schon frühzeitig von den Chancen des Patentschutzes zu überzeugen.

Eine solche Recherche kann auch dazu genutzt werden, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob relevante Patente Dritter existieren die mit der Umsetzung der Erfindung tangiert sein könnten.

Mit der Anmeldung eines Patents beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erlangt man dann für die Erfindung die Chance auf ein exklusives Recht an der Erfindung für eine bestimmte Zeit.

Abhängig von der finanziellen Situation des Start-ups sollte im nächsten Schritt eine Strategie entwickelt werden, für welche weiteren Länder der Patentschutz relevant ist und erlangt werden soll, denn internationale Patenanmeldungen sind oft komplex und kostspielig.

PCT-Anmeldung

Bei den Überlegungen zur Anmeldestrategie sollte man zunächst eine PCT-Anmeldung, also eine Patenteinreichung gemäß dem Patent Cooperation Treaty (PCT), in Betracht ziehen. Diese ist in der Regel eine kostengünstige Möglichkeit, wenn man eine Erfindung mit Patenten in einer Mehrzahl von Ländern schützen möchte.

Dieses Verfahren bietet ein einheitliches Vorgehen für das Einreichen eines Patents in 146 Mitgliedsländern. Mit Hilfe einer PCT-Anmeldung hat man ab dem Tag der ersten Anmeldung 30 Monate Zeit, bevor die Anmeldung in den einzelnen Ländern erfolgen muss (= nationale Phase).

Das bietet den Vorteil, dass man als Start-up Zeit gewinnt, um z.B. die Erfindung weiterzuentwickeln und Investoren zu finden.

Fazit

Sowohl für die Beratung und Recherche vor Anmeldung eines Patents als auch für die Verwaltung des dann bestehenden IP-Portfolios kann es aus Sicht eines Start-ups durchaus zeiteffizient und kostensparend sein, wenn ein Patentrechtsexperte involviert wird.

Über Justus Kreuels:



Justus Kreuels, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2011/2012, studierte Maschinenbau an der Technischen Universität München (TUM) und an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH). Er ist Mitgründer von karo IP. Er setzt sich verstärkt für die Durchsetzung von Schutzrechten aus dem Bereich Mobilfunk, Internet of Things (IoT), Robotik, etc. in Deutschland ein.

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