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Matthias Rößler - 8. September 2020

Praxisrelevante Tipps zum Erstellen von Patentzeichnungen

Zeichnungen zu einer Erfindung

Zeichnungen sind kein zwingend erforderlicher Bestandteil einer Patentanmeldung, aber sie können sehr hilfreich sein für das Verständnis des Erfindungsgedankens.

Als Basis für eine Patentzeichnung eignen sich neben Skizzen, technischen Zeichnungen und Fotos auch CAD-Daten, Vektorgrafiken oder das Abbild eines Prototyps des zu schützenden Produktes.

Für die Gestaltung einer Patentzeichnung gelten die länderspezifischen Richtlinien der Patentämter. Die Vorgaben für Deutschland sind in der Patentverordnung PatV Anlage 2 zu §12 zusammengefasst.

Formvorschriften vom Deutschen Patent- und Markenamt

Das DPMA empfiehlt, Patentzeichnungen mit Zeichengeräten anzufertigen.

In der Praxis werden aber sowohl Freihandzeichnungen als auch Patentzeichnungen, die mittels CAD-Programmen erstellt wurden, eingereicht und anerkannt.

  • Eine Patentzeichnung kann mehrere Abbildungen enthalten.
  • Die für die Patentzeichnung verwendeten Ziffern und Buchstaben müssen mindestens 0,32 cm hoch sein, damit bei einer dreifachen Verkleinerung immer noch alles leserlich ist.
  • Um einen ausreichenden Kontrast zu gewährleisten, darf nur mit schwarzer Farbe gearbeitet werden. Alle anderen Farben sind nicht erlaubt.
  • Querschnitte und Schnittflächen müssen durch Schraffierungen gekennzeichnet werden. Die Darstellung von Bezugszeichenlinien muss geschwungen sein, um diese klar von den Führungslinien der Zeichnung abzugrenzen.
  • Die Zeichnungen sollten keine Erläuterungen enthalten. Nur diejenigen Zeichnungen, die den Stand der Technik betreffen, müssen mit dem Vermerk „Stand der Technik“ gekennzeichnet sein.

Oft kann es sinnvoll sein, die Zeichnungen so zu verwenden, wie sie vom Erfinder entworfen wurden.

Für das Anfertigen von formal korrekten Patentzeichnungen gibt es spezialisierte Unternehmen, die das schnell und kosteneffizient erledigen können.

Offenbarungsgehalt

Zu beachten ist, dass die Patentzeichnungen meist nur schematischer Natur sind bzw. sein sollen, so dass diese keine exakte Vermaßung oder jede Einzelheit enthält. Die Patentzeichnungen sollen einem Fachmann ein Beispiel für eine erfindungsgemäße Ausgestaltung zur Hand geben, aber den Schutzbereich nicht beschränken.

Weiter ist gerade bei der Abbildung von realen oder geplanten (komplexen) Produktdesigns zu prüfen, ob bereits alle Details geschützt sind bzw. umfassend in der Beschreibung erläutert sind. Es ist zwar grundsätzlich möglich, nur zeichnerisch dargestellte technische Details nach der Einreichung der Patentanmeldung noch in einen Patentanspruch aufzunehmen, dies hat aber enge Grenzen.

Sprechen Sie uns gerne an

Wir übernehmen die Ausarbeitung, Einreichung und Betreuung von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, Marken- und Designanmeldungen sowie die Führung der entsprechenden Erteilungsverfahren.

Über Matthias Rößler:



Matthias Rößler, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2003, studierte Maschinenbau an der RWTH Aachen. Er ist Mitgründer von karo IP. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung großer Patentportfolien und der Durchführung von zweiseitigen Rechtsbestandsverfahren vor Patentämtern und Patentgerichten, wobei seine Zusatzqualifikation als Master of Laws (LL.M.) ihn besonders für multinationale Verletzungsangelegenheiten in Europa qualifiziert.

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