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Matthias Rößler - 6. September 2019

Plagiate und Fälschungen

Als Produktpiraterie wird die gezielte Verletzung des Urheberrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes (Patent, Marke, Design) verstanden, bei der geschützte Werke und Waren hergestellt und am Markt vertrieben werden. Im Fokus der Produktpiraten stehen nicht nur Konsumgüter, sondern zunehmend auch Investitionsgüter, wobei insbesondere margenstarke Ersatzteile und Komponenten, betroffen sind.

Wirtschaftliche Folgen durch die Existenz von Produktfälschungen

Für den Hersteller hat die Verletzung von Marken- und Patentrechten in erster Linie Umsatz- und Gewinneinbußen zur Folge. Zu den weiteren Folgen gehören für die Unternehmen neben einem sinkenden Preisniveau auch der Verlust des Markenimage und die Gefahr der möglichen Produkthaftung für Piraterieware. Zur Situation in Europa berichtet Europol: „Counterfeited and pirated products account for about 5% of imports to the EU. Thus the relative impact of counterfeiting is twice as high for the developed economies of the EU as it is for the world as a whole.“

Präventionsmaßnahmen zur Abwehr von Produkt- und Markenpiraterie

Um sich vor Produkt- und Markenpiraterie bestmöglich zu schützen, müssen Unternehmen in der gesamten Wertschöpfungskette geeignete Schutz- und Sicherheitskonzepte implementieren. Technische Schutzmaßnahmen, wie z.B. Hologramme, Wasserzeichen, Mikrofarbcodes oder Codierungssysteme helfen, die Originalprodukte von Fälschungen unterscheiden zu können. Rechtliche Schutzmaßnahmen können verhindern, dass Plagiate überhaupt erst in Umlauf gebracht werden.

Mit einem Antrag auf Tätigwerden des Zolls ist es möglich, Plagiate vom Zoll beschlagnahmen zu lassen. Voraussetzung ist, dass die Produkte und Waren patent- oder markenrechtlich geschützt sind und dass die Rechtsverletzung offensichtlich ist. Dieses aktive Vorgehen gegen Produktpiraterie ist bei der Ein- oder Ausfuhr nach bzw. aus Deutschland möglich.

Mit Patentanwalt gegen Produktpiraterie

Patentanwälte können den Herstellern helfen, effizient gegen Produktpiraterie vorzugehen und deren Produkte zu schützen. Zur Vorbeugung von Produktpiraterie beraten wir unsere Mandanten, inwieweit das betreffende Produkt schutzfähig ist und welche Produktanpassungen ergriffen werden können, um einen Patent- Marken- oder Geschmacksmusterschutz zu erlangen.

Bei der Abwehr von Produktpiraterie unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erwirkung von einstweiligen Verfügungen insb. bei Messen, bei Grenzbeschlagnahme-Verfahren sowie bei der Geltendmachung von Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüchen.

Geltendmachung von Ansprüchen bei Produktpiraterie

Mit einem Unterlassungsanspruch kann der Rechteinhaber die weitere Produktion und den Vertrieb des Plagiats unterbinden. Im Fall eines Schadensersatzanspruchs sollen finanzielle Einbußen des Rechteinhabers ausgeglichen werden. Mit dem Auskunftsanspruch kann die Information über Ursprung und Verlauf des Plagiats eingefordert werden. Der Vernichtungsanspruch erwirkt die Vernichtung der Produktfälschung, damit diese nicht erneut in Umlauf kommt.

Darüber hinaus engagieren sich zahlreiche Organisationen - wie z.B. die Initiative BASCAP (Business Action to Stop Counterfeiting and Piracy) der Internationale Handelskammer und der deutsche Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM) - für die Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie.

Über Matthias Rößler:



Matthias Rößler, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2003, studierte Maschinenbau an der RWTH Aachen. Er ist Mitgründer von karo IP. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung großer Patentportfolien und der Durchführung von zweiseitigen Rechtsbestandsverfahren vor Patentämtern und Patentgerichten, wobei seine Zusatzqualifikation als Master of Laws (LL.M.) ihn besonders für multinationale Verletzungsangelegenheiten in Europa qualifiziert.

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