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Matthias Rößler - 3. Juni 2020

Patentrecherche

Stand der Technik

Die Recherche zum Stand der Technik ist neben der Freedom-to-Operate Analyse (siehe Blogartikel vom Februar 2019) eine oft durchgeführte Recherche, um die Patentierbarkeit einer Erfindung zu bewerten.

Der Stand der Technik umfasst im Patentrecht alles, was insbesondere an technischem Wissen bis zum Zeitpunkt der Patentanmeldung der Öffentlichkeit bekannt ist. Da eine Erfindung nur patentfähig ist, wenn sie weltweit noch nicht veröffentlicht wurde, ist es ratsam, schon vor einer Patentanmeldung Informationen zum Stand der Technik zusammenzutragen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Erfindung bei der Patentanmeldung bereits zum Stand der Technik gehört, kann dies einen entscheidenden Einfluss auf die Strategie zur Anmeldung bzw. zielgerichteten Ausarbeitung einer Patentanmeldung haben.

Überblick verschaffen

Patentpublikationen bilden eine umfassende Basis für Recherchen nach dem Stand der Technik. In den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) und des Europäischen Patentamtes (EPA) können Informationen zu weltweit veröffentlichten Patenten und Gebrauchsmustern kostenfrei recherchiert werden.

Für die Beurteilung des Stands der Technik sind neben den Ergebnissen, die sich durch die Recherche in den Datenbanken finden lassen, sind jedoch auch Informationen aus der Fachliteratur, Zeitungsartikeln, Produktkatalogen, usw. für den Patentierungsprozess relevant.

Die Recherche nach dem Stand der Technik

Zunächst sollte man überlegen, wie man die Suche nach relevanten Veröffentlichungen sinnvoll einschränken kann.

Man kann die Recherche nach dem Länderumfang begrenzen, z.B. Einschränkung auf Deutsche Schutzrechte, Europäische Patente oder PCT-Anmeldungen. Durch die Einschränkung auf bestimmte Patentklassen (Internationale Patentklassifikation - IPC) kann man die Recherche auf bestimmte Technikgebiete beschränken. Darüber hinaus kann neben der Eingrenzung der Suche auf konkrete Wettbewerber auch die Einschränkung des Zeitraums ein sinnvolles Kriterium sein, weil Patente eine Laufzeit von 20 Jahren haben und damit die Lösungen ältere Patente für die Benutzung frei sein könnten.

Bei der Recherche nach Stichworten in Datenbanken ist insofern Vorsicht geboten, da Aspekte wie Rechtschreibung, Abkürzungen, Synonyme, Übersetzungen, usw. variieren können und dazu führen, dass ggfs. kein vollumfängliches Bild entsteht.

Empfehlenswert ist eine Kombination der beschriebenen Methoden, um ein möglichst genaues und ganzheitliches Bild von Stand der Technik zu bekommen.

Patentrecherche erfordert viel Erfahrung

Eine umfangreiche Recherche ist sehr aufwendig und die Vorgehensweise hängt stark von der Zielsetzung ab. Patentanwälte beraten bei der Entwicklung einer Recherchestrategie. Sie bieten auch Zugang zu nicht-amtlichen, kostenpflichtigen Patent- und Fachdatenbanken an und unterstützen bei der Aus- und Bewertung der Ergebnisse.

Alternativ kann z.B. beim DPMA ein kostenpflichtiger Antrag für eine Recherche zum Stand der Technik gestellt werden, welcher jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit einer Patentanmeldung durchgeführt wird.

Über Matthias Rößler:



Matthias Rößler, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2003, studierte Maschinenbau an der RWTH Aachen. Er ist Mitgründer von karo IP. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung großer Patentportfolien und der Durchführung von zweiseitigen Rechtsbestandsverfahren vor Patentämtern und Patentgerichten, wobei seine Zusatzqualifikation als Master of Laws (LL.M.) ihn besonders für multinationale Verletzungsangelegenheiten in Europa qualifiziert.

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