Designs

Was ist Designschutz?

Vor einigen Jahren wurde das Deutsche Geschmacksmustergesetz in ein modernes Designgesetz überführt. Ein Muster beziehungsweise ein Design im Sinne des Designgesetzes ist die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon (Schutz des Designs). Geschützt werden können Muster beziehungsweise Designs, die zum Zeitpunkt der Anmeldung die Bedingungen der Neuheit und der Eigenart erfüllen. Der Designschutz beginnt mit der Eintragung des Designs in das Register.

Designschutz auch für technische Erzeugnisse?

Eine Designanmeldung ist nicht nur für künstlerische Designs sinnvoll. Der Schutz eines Designs ist auch immer dann zu empfehlen, wenn beim Erscheinungsbild eines Produktes neben technischen Aspekten auch Designaspekte eine Rolle spielen. Die Möglichkeiten des Designschutzes sind daher sehr viel umfangreicher, als häufig angenommen wird. Vor allem parallel zum Patent- oder Gebrauchsmusterschutz kann der Designschutz zu einem Erfolgsfaktor werden, insbesondere weil er oft einfacher und kostengünstiger durchzusetzen ist als technische Schutzrechte, also Patente und Gebrauchsmuster.

Große Erfahrung in allen Fragen des Designschutzes

Im Einsatz des Designschutzes haben wir Erfahrung - sowohl für rein künstlerisches Design als auch für Design im Kontext technischer Produkte. Gerade im letztgenannten Bereich besteht hohes Potenzial für den mitunter unzureichend genutzten Designschutz. Wir unterstützen Sie gerne bei der Designanmeldung und dabei, die Möglichkeiten dieses Schutzrechts für Ihr Unternehmen zu erkennen und optimal einzusetzen.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie Fragen zum Thema Designschutz haben, sind wir selbstverständlich immer gerne für Sie da. Sie erreichen uns rasch und unkompliziert über unser Kontaktformular, gerne aber auch telefonisch oder per E-Mail. Auch wenn wir Ihr Mandat übernehmen sollen, sind wir für Sie über diese Kanäle jederzeit erreichbar!

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