Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster oder Patent anmelden?

Das Gebrauchsmuster ist oftmals eine kostengünstige Alternative zum Patent, die in Deutschland zu Recht häufig in Betracht gezogen wird. Das Patent und das Gebrauchsmuster unterscheiden sich hauptsächlich hinsichtlich der Laufzeit und des Eintragungsverfahrens.

Die Laufzeit eines angemeldeten Gebrauchsmusters beträgt maximal zehn Jahre anstatt der beim Patent üblichen 20 Jahre. Im Eintragungsverfahren eines Gebrauchsmusters erfolgt eine einfache formale Prüfung mit nachfolgender Eintragung anstatt einer inhaltlichen Prüfung der Rechtsbestandsvoraussetzungen wie sie bei Patentanmeldungen notwendig ist. Indem Sie ein Gebrauchsmuster anmelden, erwartet Sie also ein weniger komplizierteres Verfahren als im Falle eines Patents.

Gebrauchsmuster im Patentverletzungsprozess

Neben diesen grundlegenden Unterschieden hat das Gebrauchsmuster eine Vielzahl weiterer Besonderheiten, die es zu einem sehr wertvollen Schutzrecht machen, das beispielsweise in Patentverletzungsverfahren als taktisches Mittel einsetzbar ist. So können Gebrauchsmuster innerhalb der ersten zehn Jahre der Laufzeit einer Patentanmeldung aus dieser abgezweigt werden. Darüber hinaus können Sie ein Gebrauchsmuster anmelden und direkt nach Eintragung durchsetzen. Dadurch lassen sich schnell und zielgerichtet durchsetzbare Schutzrechte erzeugen, wenn eine zum Patent angemeldete Technologie bereits von einem Wettbewerber verwendet wird.

Gebrauchsmuster anmelden und mehr - wir stehen Ihnen zur Seite

In den letzten Jahren waren wir an einer Vielzahl von Rechtsverletzungs- und Rechtsbestandsverfahren beteiligt, in denen Gebrauchsmuster eine wichtige Rolle spielten. Die so erworbene Erfahrung im schlagkräftigen Einsatz von Gebrauchsmustern setzen wir zum Nutzen unserer Mandanten ein und helfen ihnen bei allen Schritten, beginnend beim Gebrauchsmuster Anmelden.

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Wenn Sie weitere Fragen zum Thema "Gebrauchsmuster anmelden" haben oder wir Ihr Mandat übernehmen sollen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Ob über unser Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail - unsere Patentanwälte stehen Ihnen immer gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihre Nachricht!

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