Biotechnologie

Patentierbarkeit von Innovationen in der Biotechnologie

Innovationen in der Biologie und Biotechnologie bzw. die Möglichkeiten der Patentierbarkeit in diesen Bereichen unterliegen strengen Richtlinien seitens des Gesetzgebers.

Im Life Sciences Bereich spielen gesetzliche Patentierungsausschlüsse eine große Rolle und stellen den Patentanwalt vor große Herausforderungen. Um diesen Hürden begegnen zu können, bedarf es eines ausgeprägten Expertenwissens und einem immer aktuellen Kenntnisstand hinsichtlich der gegenwärtigen Entscheidungspraxis seitens des Europäischen Patentamts (EPA) und des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

Kanzleikompetenz im Bereich Biotechnologie

Biotechnologische Erfindungen: Biologische Sequenzen in Patentanmeldungen

Biologische Sequenzen (DNA- oder RNA-Moleküle oder Proteinketten) können bei biotechnologischen Patentanmeldungen ein wichtiges Hilfsmittel zur Beschreibung der Erfindung sein. Geht es um Nucleotid- oder Aminosäuresequenzen, muss beim Patentamt ein Sequenzprotokoll, also eine Auflistung biologischer Sequenzen, eingereicht werden (siehe hierzu: WIPO-Standard ST.25). Dieses Protokoll muss als gesonderte Anlage im Rahmen der Anmeldung eingereicht werden.

Die auf den Bereich der Biotechnologie spezialisierten Patentanwälte der Kanzlei beraten Sie mit ihrer langjährigen Erfahrung in allen Fragestellungen, z.B. zu der Hinterlegung von biologischem Material, zu Sequenzierungsmethoden, zu Themen im Bereich der Pharmazie oder auch zur industriellen Biotechnologie.

Patentrechtliche Beratung im Bereich Life Science

karo IP legt zudem großen Wert auf die individuelle Beratung von Start-Up Unternehmen in diesem Bereich der Naturwissenschaften. Im Rahmen der Beratung spielen die Vorhersagbarkeit und die Kostenkontrolle eine wichtige Rolle, um die zum Teil langen Zeiträume einer biotechnologischen Erfindung bis zur Erzielung ihrer Marktreife und die damit verbundenen Kosten des Patentierungsprozesses richtig einschätzen zu können.

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