RECHTSPRECHUNG

29.07.2021: I ZR 139/20
Mit BGH Urteil ist goldener Farbton des Lindt-Hasen eine geschützte Benutzungsmarke

BGH, Urt. v. 29.07.2021, I ZR 139/20 - Lindt & Sprüngli

Lindt-Sprüngli geht seit nunmehr 3 Jahren gegen einen Osterhasen der Confiserie Heilemann vor, wobei es um die goldene Verpackungsfolie geht, welche die Schokoladenfigur umschließt.

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs begründet die Entscheidung, dass der Goldton des Lindt-Hasen Markenschutz genießt, damit, dass Lindt & Sprüngli nachgewiesen habe, dass mehr als die erforderlichen 50% der potenziellen Käufer das Gold mit Lindt verbinden. In einer vorgelegten Umfrage identifizieren 70% der Verbraucher den Farbton automatisch mit dem Lindt-Hasen. Somit habe sich die Farbe als Benutzungsmarke durchgesetzt.

Das OLG München wird nun in einem Berufungsverfahren prüfen, ob die schwäbische Confiserie Heilemann ihren goldenen Hasen weiterhin verkaufen darf oder ob die Lindt-Marke tatsächlich verletzt wird, weil eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten besteht.

Praxistipp:

Daraus lässt sich erkennen, dass Markenschutz für abstrakte Farben ein effektives Mittel ist, um eigene Produkte und Dienstleistungen zu kennzeichnen und damit eine hohe Wiedererkennung zu erreichen.

Dabei unterstreicht der BGH aber, dass es für einen solchen Markenschutz im Vorhinein hoher Anstrengungen bedarf. Denn eingetragen wird die Marke nur, wenn die Käufer durch intensive Werbung dahingehend sensibilisiert wurden; wenn also die Farbe dem Unternehmen eindeutig zugeordnet wird.

Damit ist Farbmarkenschutz sowohl bei der Bekanntmachung im Markt als auch mit Blick auf die Marktforschung und Beweisführung im Eintragungsverfahren mit hohen Kosten verbunden, die frühzeitig bedacht werden sollten.

>> zurück zu den Entscheidungen

Weitere Entscheidungen: