RECHTSPRECHUNG

07.07.2021: T 668/19
EuG verlängert Prioritätsfrist für EU Designs auf 12 Monate

EuG, Urt. v. 7.7.2021, T 668/19 - „Verlängerter Prioritätszeitraum“

Die Prioritätsfrist für EU Geschmacksmuster (Designs) beträgt statt der (üblichen) 6 Monate Prioritätsfrist nun 12 Monate, wenn sich die Anmeldungen auf eine Priorität einer PCT Patentanmeldung beruft.

Der EuG stellte (neu) fest, dass das Prioritätsrecht und damit auch dessen Frist nach der früheren Anmeldung zu erfolgen hat, und hierfür nicht das spätere Geschmacksmuster relevant sei.

Begründet wurde das damit, dass die Prioritätsfrist mit dem Tag dieser Anmeldung zu laufen beginnt und folglich die Entstehung des Prioritätsrechts selbst sowie der Beginn der Prioritätsfrist von dem früheren Recht und dessen Anmeldung abhänge.

Dies bietet nun die Chance, über einen deutlich längeren Zeitraum noch Geschmacksmusterschutz in Europa für konkret in einer Patentanmeldung offenbarte Produktdesigns registrieren zu lassen.

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