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Justus Kreuels - 19. Mai 2023

Künstliche Intelligenz

Zu den großen technischen Weiterentwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz zählen z.B. Suchmaschinen, maschinelle Übersetzungstools, data-mining, Sprach- und Bilderkennungstools und wissensbasierte Systeme.

Computerimplementierte Verfahren können aber nur begrenzt patent-
rechtlich geschützt werden, denn Computerprogramme an sich sind nicht patentfähig.

Bislang gibt es keine eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen, die die Anwendung von KI-Modellen in Bezug auf IP-Rechte regeln.

Urheberrechte berücksichtigen

Das Urheberrecht schützt Werke, wie z.B. Literatur, Musik, Bilder und Filme. Der Urheber hat das alleinige Recht, das Werk öffentlich zugänglich zu machen, es auszuführen oder zu vervielfältigen.

Auch digitale Medien haben urheberrechtliche Relevanz. Unternehmen sollten sich damit auseinandersetzen, denn im Zusammenhang mit der Nutzung von Software, Computerprogrammen und Datenbanken oder bei der Verwendung von Musik, Fotos und Filmen zu Werbezwecken muss immer auch das Urheberrecht berücksichtigt werden.

Aktuell viel diskutiert: Was passiert, wenn ein Werk von einer KI erstellt wird? Die Frage ist nicht leicht zu beantworten. Der Hersteller/ Programmierer eines KI-Tools gilt nach deutschem Urheberrecht grundsätzlich nicht als Urheber der erzeugten Inhalte, da er die Software nur bereitstellt. Eine KI kann nach geltendem Recht auch nicht als Urheber anerkannt werden, da sie keine Rechtspersönlichkeit besitzt, die eine Voraussetzung für den Besitz von (immateriellen) Vermögenswerten ist.

KI patentieren

KI als Solche kann nach aktuellem Recht nicht patentiert werden, denn es besteht ein genereller Ausschluss der Patentfähigkeit von Algorithmen. Auch in der Entwicklungsphase eines KI-basierten Produktes, in der die Software trainiert, modelliert und getestet wird, ist kein Patentschutz möglich.

Patentfähig kann beispielsweise eine finale KI-Anwendung oder Technik bzw. ein KI-basiertes Produkt sein, sofern es neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Auch die Patentfähigkeit einer besonderen Vorgehensweise zur Implementierung eines KI-Algorithmus auf einer Hardware könnte patentfähig sein.

Patentierung von KI-Anwendungen

In den letzten Jahren haben KI-bezogene Patentanmeldungen stark zugenommen, insb. in China und den USA - und die Patentierbarkeit sowie ein etwaiger Reformbedarf wird viel diskutiert.

Für die Patentierung von Anwendungen der künstlichen Intelligenz gelten die gleichen Voraussetzungen wie für bestehende Softwareprogramme; siehe hierzu Artikel Patentierung von Software.

Auch das Thema Schutzrechtsverletzung muss in diesem Zusammenhang ernst genommen werden. So ist es beispielsweise so, dass KI-Systeme oft auf vorhandenen Daten trainiert werden und somit auch die finale KI-Anwendung auf diesen Daten basiert. Sind diese Daten bereits patentiert, könnte dies dazu führen, dass die KI-Anwendung ebenfalls gegen das bestehende Patent verstößt.

Praxisbeispiel ChatGPT

Bei ChatGPT handelt sich um einen Chatbot, der Daten aus Lehrbüchern, Zeitungen, Internetseiten und Artikeln automatisch generiert und extrahiert. ChatGPT basiert auf einer Vielzahl von Trainingsdaten und Algorithmen. Es nutzt KI, um individuell generierte Antworten zu geben - aus den Informationen, die es in seiner Datenbank gesammelt hat.

Eine Vielzahl der durch diesen Chatbot erstellten Inhalte, wie z.B. Artikel, Songtexte, Programmiercodes oder Übersetzungen von Texten, wird urheberrechtlich geschützt sein. Die Antworten können aber nicht auf eine bestimmte Person zurück¬geführt werden. Der Inhalt ist auch nicht Eigentum der KI selbst.

Ausblick

Die Herausforderungen und Fragen im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum von KI-generierten Inhalten und KI-Anwendungen im Patentrecht und Urheberrecht sind vielfältig.

Es bedarf klarer Regeln und Richtlinien, um die Rechte der Urheber und Patentinhaber zu schützen und Innovationen zu fördern.

Im gleichen Zuge müssen Unternehmen, die mit KI arbeiten, sicherstellen, dass mögliche Verletzungen von Patenten oder Urheberrechten vermieden werden.

Über Justus Kreuels:



Justus Kreuels, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2011/2012, studierte Maschinenbau an der Technischen Universität München (TUM) und an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH). Er ist Mitgründer von karo IP. Er setzt sich verstärkt für die Durchsetzung von Schutzrechten aus dem Bereich Mobilfunk, Internet of Things (IoT), Robotik, etc. in Deutschland ein.

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