Das zweite PatMoG
Das 2. Patentrechtsmodernisierungsgesetz für Neuregelungen im Patentrecht und in weiteren Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes wurde langfristig vorbereitet und ist am 18. August 2021 in Kraft getreten.
Wir berichteten zu den geplanten neuen Regelungen im Patentrecht für die Verfahren vor dem DPMA bereits im Februar 2020.
Fristverlängerung bei internationalen Anmeldungen (PCT)
Ab dem 1. Mai 2022 haben Anmelder 1 Monat länger Zeit, die Einleitung der nationalen Phase beim DPMA vorzunehmen.
Die entsprechende Frist wurde von bislang 30 auf 31 Monate ab dem Anmelde- bzw. Prioritätsdatum verlängert.
Die neue Frist gilt für alle Anmeldungen, bei denen die bisherige Frist (30 Monate) zur Nationalisierung am 01. Mai 2022 noch nicht verstrichen ist.
Erfinderbenennung
Ebenso am 1. Mai 2022 gilt, dass der Erfinder mit Namen und Ortsangabe in den Patentpublikationen und im Register genannt wird. Das Unterlassen der Veröffentlichung dieser Daten kann vom Erfinder beantragt werden.
Gebühren für gemeinschaftliche Anmelder
Bereits am 18. August 2021 in Kraft getreten ist die Regelung, dass gemeinschaftliche Inhaber oder Anmelder gebührenrechtlich als ein Antragsteller behandelt werden. In der Vergangenheit wurden die Gebühren nach Kopfzahl bestimmt.
Dies gilt sowohl in Verfahren vor dem DPMA als auch bei Beschwerdeverfahren.
Anhebung der Jahresgebühren
Neben dem zweiten Patentmodernisierungsgesetz ist am 7. September 2021 das Gesetz über weitere Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts und zur Änderung des Patentkostengesetzes in Kraft getreten.
Zum 1. Juli 2022 werden die Gebühren für die Aufrechterhaltung von Patentanmeldungen bzw. Patenten, ab dem 5ten Jahr, erhöht.
Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Die vollständige Verkündung ist im Bundesgesetzblatt des BMJ online verfügbar.
Über Matthias Rößler:
Matthias Rößler, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2003, studierte Maschinenbau an der RWTH Aachen. Er ist Mitgründer von karo IP. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung großer Patentportfolien und der Durchführung von zweiseitigen Rechtsbestandsverfahren vor Patentämtern und Patentgerichten, wobei seine Zusatzqualifikation als Master of Laws (LL.M.) ihn besonders für multinationale Verletzungsangelegenheiten in Europa qualifiziert.