07.07.2021: T 668/19
EuG entscheidet: Kein Markenschutz für Geräusch beim Öffnen einer Dose
EuG, Urt. v. 7.7.2021, T 668/19 - „Geräuschmarke für Getränke“
Wenn ein Merkmal einer Marke von den maßgeblichen Verkehrskreisen dahin wahrgenommen wird, dass es vor allem technische und funktionelle Bedeutung hat, kann es wohl nicht als ein Hinweis auf die betriebliche Herkunft der betreffenden Waren wahrgenommen werden.
Gering abweichende Geräusche gegenüber gleichen Produkten, werden vielleicht als Variante, nicht aber (per se) als Marke wahrgenommen.
Praxistipp:
Sound-Design ist bei heutigen Produkten zunehmend wichtiger – der Markenschutz in Europa folgt diesen Anforderungen bzw. der damit einhergehenden Übung auch bei den Verbrauchern nicht.
Ausführliche Informationen hierzu in unserer Pressemeldung vom 8. Juli.