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Matthias Rößler - 23. August 2021

Unionsmarken

Weltweites Interesse an Unionsmarken

Die starke Zunahme der Anmeldung von Unionsmarken im Jahr 2020 ist laut EUIPO insbesondere darauf zurückzuführen, dass China sehr aktiv Marken angemeldet hatte.

So ist der Anteil chinesischer Unionsmarken-Anmeldungen von 9,5% (2019) auf 16,2% (2020) gestiegen. Allein im Jahr 2020 gingen von chinesischen Anmeldern mehr als 25% aller Anmeldungen in Klasse 10 (ärztliche Apparate und Instrumente) ein. Auch in Klasse 9 (elektrische Geräte; Computer) ist der Anstieg von Anmeldungen aus China signifikant. (Quelle: EUIPO Nachrichten, 24.2.21 )

Auch den Boom des Online-Handels sieht das EUIPO als Teil der positiven Entwicklung in Hinblick auf die Anmeldung von Unionsmarken. „…alle, die auf großen Plattformen verkaufen möchten, müssen zeigen, dass sie ihr geistiges Eigentum geschützt haben.“ (Quelle: EUIPO Newsflash, 25.5.21)

Faktencheck: Unionsmarke

1 Marke, 27 EU-Länder: Mit nur einer Anmeldung wird dem Inhaber ein einheitlicher, EU-weiter Markenschutz gewährt. Tritt ein Staat neu der EU bei, wird der Schutzbereich der Unionsmarke automatisch und ohne zusätzliche Kosten erweitert.

Zentrale Bearbeitung: Durch das Unionsmarkensystem wird die EU-weite Anmeldung und Eintragung einer Marke vereinheitlicht und vereinfacht, da alle administrativen Themen zentralisiert über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bearbeitet werden.

Kosten- und Zeitersparnis: Durch die Möglichkeit der zentralen Antragstellung einer Unionsmarke beim EUIPO können Zeit und Kosten gespart werden, da die Marke nicht einzeln bei den zuständigen nationalen Ämtern angemeldet werden muss.

Einheitlicher Rechtsschutz: Eine Klage im Fall einer Markenrechtsverletzung kann vor einem Unionsmarkengericht erhoben werden und muss nicht in einzelnen EU-Ländern verfolgt werden. Die Entscheidung, die das nationale Unionsmarkengericht eines Mitgliedstaates trifft, ist dann in der gesamten EU gültig.

Rechtserhaltende Benutzung: Um die Gültigkeit einer Unionsmarke nicht zu verlieren, genügt die Benutzung in nur einem EU-Mitgliedstaat.

Schutzumfang: Die Eintragung einer Unionsmarke ist für 10 Jahre ab dem Datum der Anmeldung gültig und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Zur Relevanz von Markenrecherchen

Einer Markenanmeldung sollte immer eine Vorabrecherche vorangestellt werden. Denn das Markenamt prüft nicht, ob mit der Anmeldung einer Marke ein Konflikt mit bestehenden identische oder ähnliche Marken verursacht wird.

Eine Markeneintragung ohne eine davor durchgeführte Vorabrecherche birgt das Risiko, mit einer Abmahnung oder einem Widerspruchsverfahren älterer Markeninhaber konfrontiert zu werden. Lesen Sie hierzu unseren Blog vom 27. Mai 2019.

Der Brexit und die Folgen für das Markenrecht

Mit dem Brexit haben Europäische Unionsmarken keine Schutzwirkung mehr im Vereinigten Königreich. Das IPO UK hatte am 1.1.2021 alle eingetragenen Unionsmarken und internationalen Registrierungen geklont, so dass die Marke nun als nationale Marke in UK weitergeführt wird.

Bei den karo IP News vom 23.12.2020 hatten wir zusammengefasst, wie sich der Brexit auf bestehende und zukünftige Marken- und Designschutzrechte auswirkt.

Über Matthias Rößler:



Matthias Rößler, Patentanwalt und European Patent Attorney seit 2003, studierte Maschinenbau an der RWTH Aachen. Er ist Mitgründer von karo IP. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung großer Patentportfolien und der Durchführung von zweiseitigen Rechtsbestandsverfahren vor Patentämtern und Patentgerichten, wobei seine Zusatzqualifikation als Master of Laws (LL.M.) ihn besonders für multinationale Verletzungsangelegenheiten in Europa qualifiziert.

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